Bei der Abholung des Fahrzeugs kann der Vermieter eine Kaution einbehalten, um mögliche Verluste, Schäden am Fahrzeug, Bußgelder oder Geschwindigkeitsüberschreitungen abzudecken.
Der als Kaution festgelegte Betrag wird vorübergehend auf der Kreditkarte des Hauptfahrers blockiert/belastet und für die Dauer des Mietzeitraums einbehalten.
Sofern das Fahrzeug am Ende der Mietzeit unbeschädigt zurückgegeben wird, wird die Kaution freigegeben/zurückerstattet.
Die Selbstbeteiligung hingegen ist der Höchstbetrag, den Sie im Falle eines Schadens am Fahrzeug zu zahlen hätten.
Alle Informationen über die Höhe der Selbstbeteiligung für jedes Angebot finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf Ihrem Mietgutschein.